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Abgasuntersuchung an Krafträdern

Mit Wirkung vom 01.04.2006 ist bei Krafträdern im Rahmen der Hauptuntersuchung auch das Abgasverhalten zu überprüfen.

Der Untersuchungspflicht für die Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK) unterliegen alle zulassungspflichtigen, motorisierten Krafträder mit 2- oder 4-Takt-Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Als erstes zu berücksichtigendes Erstzulassungsdatum ist der 01. Januar 1989 festgeschrieben. Neben den Zweirädern, für welche die vorgenannten Kriterien zutreffen, sind auch dreirädrige Kraftfahrzeuge ("Trikes") und vierrädrige Kraftfahrzeuge ("Quads"), diese mit einer Leermasse von bis zu 400 kg und einer maximalen Nutzleistung von bis zu 15 kW und den vorgenannten Kriterien, von der Untersuchungspflicht betroffen.

Die Abgasmessung ist für alle Krafträder mit Erstzulassung ab dem 01.01.1989 erforderlich.

Eine AU-Plakette wird bei der AUK nicht angebracht.

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